Jetzt Interesse bekunden
Ab sofort können Wohnungsinteressierte über den Bewerbungsbogen eine Anfrage an die WGP stellen und sich für ihren gewünschten Wohnungstyp bewerben. Sie erhalten dann so schnell wie möglich eine Rückmeldung.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung, dass unsere geförderten Wohnungen nur von Menschen mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein bezogen werden dürfen. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und wie Sie den Wohnberechtigungsschein beantragen können, erfahren Sie hier.