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Leichte Sprache

Dies ist eine Übersetzung in Leichte Sprache.
Das können viele Menschen besser verstehen.

Wir sind die Wohnungsgesellschaft Paderborn.
Und gehören zur Stadt Paderborn.
Wir bauen in Paderborn Mietwohnungen.

Wir bauen gerade im Alanbrooke Quartier in Paderborn 14 Gebäude.
Die Gebäude haben vielen Wohnungen.
Die Wohnungen sind unterschiedlich groß.
Sie sind für 1 oder mehrere Personen.

Die Wohnungen sind modern und brauchen weniger Strom.
Die Wohnungen haben fast keine bauliche Hindernisse.
So können auch Menschen mit Behinderung dort leben, ohne viel fremde Hilfe zu brauchen.

Jede Wohnung hat einen Balkon oder eine Terrasse.
Sie können auch eine Tiefgarage monatlich für 50 Euro mieten.
Es gibt auch Fahrradstellplätze.

Bei einigen Wohnungen ist die Miete günstiger.
Weil der Staat diese Wohnungen fördert.
Das nennt man geförderte Wohnungen.

Bewerbung für eine nicht geförderte Wohnung

So bewerben Sie sich:

  • Suchen Sie sich bei unseren Wohnungsangeboten einen Wohnungstypen aus.
  • Klicken Sie dann auf „Zum Bewerbungsbogen“.
  • Füllen Sie den Bewegungsbogen aus.
    Hilfe beim Ausfüllen erhalten Sie beim Team der WGP, Telefonnummer 05251 8816061.
  • Im Anschluss melden wir uns mit Rückfragen bei Ihnen.
    Wir senden Ihnen eine E-Mail.
    Manchmal rufen wir Sie auch an.
  • Wir laden Sie zu einem Gespräch ein und besprechen alles.
    Dafür treffen wir uns in unserem Büro.

Möchten Sie eine geförderte Wohnung mieten?
Dann müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Sie brauchen für eine geförderte Wohnung einen Wohn-Berechtigungs-Schein.
Dieser wird oft auch mit WBS abgekürzt.
Sie bekommen ihn nur, wenn Sie weniger Geld als andere haben.

Dafür hat das Land Nordrhein-Westfalen Einkommens-Grenzen festgelegt.
Das heißt, Ihre jährlichen Einnahmen müssen unter diesen Grenzen liegen.
Dann haben Sie einen Anspruch auf einen Wohn-Berechtigungs-Schein.
Sie beantragen ihn bei der Stadtverwaltung Paderborn.

Dann bewerben Sie sich bei uns auf eine geförderte Wohnung.

1 Person bekommt eine Wohnung mit 50 m².
Kommt eine weitere Person dazu, erhalten Sie einen weiteren Raum.
Oder 15 m² mehr.

Habe ich Anspruch auf einen Wohnungs-Berechtigungs-Schein?

Sie müssen den Wohn-Berechtigungs-Schein bei der Stadtverwaltung Paderborn beantragen.

Auf der Website finden Sie alle Informationen zu den Einkommens-Grenzen und Wohnungsgrößen.

Sie können auch bei der Stadtverwaltung Paderborn anrufen: 05251 880.

Bewerbung für eine geförderte Wohnung mit Wohn-Berechtigungs-Schein

So bewerben Sie sich:

  • Überprüfen Sie, ob Sie mit Ihrem Einkommen und Ihrer Haushaltsgröße einen Wohn-Berechtigungs-Schein beantragen können.
  • Beantragen Sie den Wohn-Berechtigungs-Schein bei der Stadtverwaltung Paderborn.
  • Erhalten Sie den Wohn-Berechtigungs-Schein.
  • Suchen Sie sich dann den passenden Wohnungstyp mit der richtigen Wohnungsgröße.
  • Klicken Sie dann auf „Zum Bewerbungsbogen“.
  • Im Anschluss melden wir uns mit Rückfragen bei Ihnen.
    Wir senden Ihnen einen Brief oder eine E-Mail.
    Manchmal rufen wir Sie auch an.
  • Wir laden Sie zu einem Gespräch ein und besprechen alles.
    Dafür treffen wir uns in unserem Büro.
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Kontakt

WGP - Wohnungsgesellschaft Paderborn mbh
Postanschrift:
Pontanusstraße 55
33102 Paderborn

05251 - 8816060

info@wohnen-in-paderborn.de

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