Derzeit Bewerbungsstopp
Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach unseren Wohnungen nehmen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Bewerbungen entgegen. Wir bitten um Ihr Verständnis und geben frühzeitig bekannt, wenn Sie sich wieder auf unsere Wohnungen bewerben können.
Wohnung anfragen – Ohne Wohnberechtigungsschein (WBS)
Neben den geförderten WGP-Wohnungen bieten wir auch eine Anzahl an frei finanzierten Wohnungen an, auf die Sie sich bewerben können.
- Schauen Sie sich unser Wohnungsangebot an und entscheiden sich für einen Wohnungstypen,
- füllen Sie den Bewerbungsbogen aus und schicken ihn ab.
- Im Anschluss melden wir uns mit Rückfragen bei Ihnen
- und laden Sie dann zu einem persönlichen Gespräch ein, in dem alle offene Fragen besprochen werden.

Bewerbung – Mit Wohnberechtigungsschein (WBS)

Sollten Sie sich für eine geförderte WGP-Wohnung interessieren, benötigen Sie für die Bewerbung in jedem Fall einen Wohnberechtigungsschein.
- Informieren Sie sich darüber, ob Sie mit Ihrem Einkommen und Ihrer Haushaltsgröße berechtigt sind, einen WBS zu beantragen.
- Suchen Sie sich anschließend den passenden Wohnungstyp mit der richtigen Wohnungsgröße heraus und
- senden Sie uns den ausgefüllten Bewerbungsbogen zu.
- Für weitere notwendige Informationen werden wir mit detaillierteren Fragen Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
- In einem persönlichen Gespräch werden alle offene Fragen geklärt.



