Wohnen in Alanbrooke – Mit Wohnberechtigungsschein (WBS)
Im Alanbrooke Quartier werden 14 WGP-Gebäude mit insgesamt 317 Wohnungen entstehen – davon sind circa 86 % gefördert. Der Mietpreis für die geförderten Wohnungen wird durch das Land Nordrhein-Westfalen vorgegeben und liegt unterhalb der durchschnittlichen Miete in der Stadt Paderborn. Das entspricht aktuell einer Kaltmiete ab 6,87 €/m² zzgl. Nebenkosten. Anspruch auf geförderten Wohnraum (sogenannten Sozialwohnungen) haben Menschen mit einem Einkommen unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze. Diese Einkommensgrenzen werden alle drei Jahre angepasst, die nächste Anpassung steht für Ende dieses Jahres an. Um sich für eine geförderte Wohnung bewerben zu können, benötigen sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Einkommensgrenzen – Das sind die Haushaltsgrößen
Als Single bzw. Paar haben Sie Anspruch auf einen Wohnungsberechtigungsschein bis zu einem jährlichen steuerpflichtigen Bruttojahreseinkommen von:
- 1 Person: 38 000 Euro
- 2 Personen: 51 700 Euro


Als ein Haushalt allgemein haben Sie Anspruch auf einen Wohnungsberechtigungsschein bis zu einem jährlichen steuerpflichtigen Bruttojahreseinkommen von:
- 3 Personen, davon 1 Kind: 57 000 Euro
- 4 Personen, davon 2 Kinder: 68 600 Euro
- 5 Personen, davon 3 Kinder: 80 100 Euro
Als Haushalt Ehepaar bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft haben Sie Anspruch auf einen Wohnungsberechtigungsschein bis zu einem jährlichen steuerpflichtigen Bruttojahreseinkommen von:
- 3 Personen, davon 1 Kind: 63 300 Euro*
- 4 Personen, davon 2 Kinder: 74 800 Euro*
- 5 Personen, davon 3 Kinder: 86 400 Euro*
*Bei Paaren mit mindestens einer weiteren Person im Haushalt erhöhen sich die jeweiligen Jahreseinkommen (sofern steuer- und sozialversicherungspflichtig) um ca. 7 300 Euro.


Als Haushalt Alleinerziehend haben Sie Anspruch auf einen Wohnungsberechtigungsschein bis zu einem jährlichen steuerpflichtigen Bruttojahreseinkommen von:
- 2 Personen, davon 1 Kind: 53 100 Euro*
- 3 Personen, davon 2 Kinder: 58 400 Euro*
- 4 Personen, davon 3 Kinder: 69 900 Euro*
*Bei Alleinerziehenden mit mindestens einer weiteren Person im Haushalt erhöhen sich die jeweiligen Jahreseinkommen (sofern steuer- und sozialversicherungspflichtig) um ca. 7 300 Euro.
Als Rentnertin bzw. Rentner haben Sie Anspruch auf einen Wohnungsberechtigungsschein bis zu einem jährlichen steuerpflichtigen Bruttojahreseinkommen von:
- 1 Person: 26 800 Euro
- 2 Personen: 36 800 Euro

Bei den oben stehenden Berechnungen handelt es sich um Musterrechnungen bezogen auf Ihr Bruttoeinkommen. Ihre individuellen Einkommensgrenzen werden in Abhängigkeit von Ihrer persönlichen Einkommenssituation ermittelt. Weiterführende Informationen zu der Einkommensermittlung sowie den Einkommensgrenzen für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins finden Sie auf der Website der Stadt Paderborn.