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Wohnen in Alanbrooke – Mit Wohnberechtigungsschein (WBS)

Im Alanbrooke Quartier werden 14 WGP-Gebäude mit insgesamt 317 Wohnungen entstehen – davon sind circa 86 % gefördert. Der Mietpreis für die geförderten Wohnungen wird durch das Land Nordrhein-Westfalen vorgegeben und liegt unterhalb der durchschnittlichen Miete in der Stadt Paderborn. Das entspricht aktuell einer Kaltmiete ab 6,87 €/m² zzgl. Nebenkosten. Anspruch auf geförderten Wohnraum (sogenannten Sozialwohnungen) haben Menschen mit einem Einkommen unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze. Diese Einkommensgrenzen werden alle drei Jahre angepasst, die nächste Anpassung steht für Ende dieses Jahres an. Um sich für eine geförderte Wohnung bewerben zu können, benötigen sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS).

Wohnungsberechtigungsschein – Habe ich Anspruch?

Um einen WBS zu beantragen, prüfen Sie zunächst anhand unserer Beispiele Ihre Einkommensverhältnisse. Bereits Haushalte mit mittleren Einkommen haben Anspruch auf einen WBS. Übrigens, als Faustregel für die Wohnungsgröße gilt: Alleinstehende haben Anspruch auf 50 m² Wohnfläche, für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder um 15 m².

Mehr Infos zu den Wohnungsgrößen

Einkommensgrenzen – Das sind die Haushaltsgrößen

Als Single bzw. Paar haben Sie Anspruch auf einen Wohnungsberechtigungsschein bis zu einem jährlichen steuerpflichtigen Bruttojahreseinkommen von:

  • 1 Person: 38 000 Euro
  • 2 Personen: 51 700 Euro

Als ein Haushalt allgemein haben Sie Anspruch auf einen Wohnungsberechtigungsschein bis zu einem jährlichen steuerpflichtigen Bruttojahreseinkommen von:

  • 3 Personen, davon 1 Kind: 57 000 Euro
  • 4 Personen, davon 2 Kinder: 68 600 Euro
  • 5 Personen, davon 3 Kinder: 80 100 Euro

Als Haushalt Ehepaar bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft haben Sie Anspruch auf einen Wohnungsberechtigungsschein bis zu einem jährlichen steuerpflichtigen Bruttojahreseinkommen von:

  • 3 Personen, davon 1 Kind: 63 300 Euro*
  • 4 Personen, davon 2 Kinder: 74 800 Euro*
  • 5 Personen, davon 3 Kinder: 86 400 Euro*

*Bei Paaren mit mindestens einer weiteren Person im Haushalt erhöhen sich die jeweiligen Jahreseinkommen (sofern steuer- und sozialversicherungspflichtig) um ca. 7 300 Euro.

Als Haushalt Alleinerziehend haben Sie Anspruch auf einen Wohnungsberechtigungsschein bis zu einem jährlichen steuerpflichtigen Bruttojahreseinkommen von:

  • 2 Personen, davon 1 Kind: 53 100 Euro*
  • 3 Personen, davon 2 Kinder: 58 400 Euro*
  • 4 Personen, davon 3 Kinder: 69 900 Euro*

*Bei Alleinerziehenden mit mindestens einer weiteren Person im Haushalt erhöhen sich die jeweiligen Jahreseinkommen (sofern steuer- und sozialversicherungspflichtig) um ca. 7 300 Euro.

Als Rentnertin bzw. Rentner haben Sie Anspruch auf einen Wohnungsberechtigungsschein bis zu einem jährlichen steuerpflichtigen Bruttojahreseinkommen von:

  • 1 Person: 26 800 Euro
  • 2 Personen: 36 800 Euro

Bei den oben stehenden Berechnungen handelt es sich um Musterrechnungen bezogen auf Ihr Bruttoeinkommen. Ihre individuellen Einkommensgrenzen werden in Abhängigkeit von Ihrer persönlichen Einkommenssituation ermittelt. Weiterführende Informationen zu der Einkommensermittlung sowie den Einkommensgrenzen für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins finden Sie auf der Website der Stadt Paderborn.

Wohnberechtigungsschein beantragen – So geht’s

Sie können einen WBS bei der Stadt Paderborn beantragen, wenn Sie Ihren Wohnsitz bereits in Paderborn haben oder gründen wollen. Alle weiteren Informationen zur Beantragung eines WBS in Paderborn sowie die dafür notwendigen Unterlagen zum Downloaden finden Sie unten im Link.

Weitere Informationen und Unterlagen

Unser Service – Wir sind für Sie da

Kontakt

WGP - Wohnungsgesellschaft Paderborn mbh
Rolandsweg 80
33102 Paderborn

05251 - 8816060

info@wohnen-in-paderborn.de

Tochter der Stadt Paderborn